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Bloodimary

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Mittwoch, 28. Februar 2007, 07:53

Cuprohr/Mittelschalldämpfer

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Hallo Leute,


ich habe mir einen Edelstahlendtopf von Hörmann unter den Stilo gebaut und bin eigentlich relativ unzufrieden damit.

Es geht wie so oft darum das er einfach zu leise ist. Ich bin wirklich nicht der Typ der unbedingt ein brüllendes Auto fahren muss, aber das was dabei raus kam war doch sehr entäuschend.
Als schuldigen dafür habe ich mir mal den Mittelschalldämpfer rausgesucht :twisted:


Nun die Frage.....

Wie sieht es aus mit den Cuprohren? Darf ich einfach den MSD rauswerfen und ein Cuprohr einbauen? Muss der TÜV das erst abnehmen? Könnte es passieren, das er dann ZU laut wird und der TÜV das nicht absegnet?
Trägt der TÜV sowas überhaupt ein oder ist es eigentlich unmöglich sowas "legal" unter den Stilo zu bekommen?


Weil ehrlich gesagt ist mir der Supersprint MSD mit 500€ einfach zu Teuer um es mal mit einem anderen MSD zu "testen".

Danke und Gruß

Rene

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Mittwoch, 28. Februar 2007, 09:22

RE: Cuprohr/Mittelschalldämpfer

Hallo!
Also ein Cuprohr ist immer ohne TÜV, es wird dir auch niemand eintragen!!!!
Wie lange hast du Deine Auspuffanlage schon drin??? Bei mir hat es ca. 1000km gedauert bis er richtig brummte......
MfG
markus

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Bloodimary

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Mittwoch, 28. Februar 2007, 09:35

Ich bin damit schon locker 5-6000 Km gefahren.

Muss ich das verstehen? Warum werden Cuprohre nicht eingetragen?

Das einzigste was sich dort verändert ist doch der Geräuschpegel oder? Ich umgehe ja nicht den KAT......

Und solange sich der Geräuschpegel im Rahmen hält mit Cuprohr versteh ich das ganze nicht.

Oder ist der MSD so entscheidend das ein ausbau ganz extreme veränderung mitbringt?

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Mittwoch, 28. Februar 2007, 10:42

-

Der Geräuschpegel steigt zu stark an. Eine normale Sportauspuffanlage holt sich den Klang über die Frequenz, eine niedrigere Frequenz ist subjektiv lauter (das ist auch das Phänomen, daß Werbung im TV lauter erscheint, als der Film). Eine legale Sportauspuffanlage darf nur wenige dB mehr haben, als die Serienanlage. Ein Cuprohr holt den Klang aber über die Lautstärke, das kommt bei 3000-3200 Touren richtig raus (hab ja selbst eins)...

Ein Kumpel hatte an seinem Golf 3 GTI ne Bastuckanlage ab Kat, die klang genialer, als manch eine Anlage mit Cuprohr und war dazu noch legal. Nur, Bastuck stellt ja nix für Fiat her...

Meine Anlage mit Cuprohr finde ich selbst gar nicht mal so schlimm, hab schon lautere gehört.

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Bloodimary

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Mittwoch, 28. Februar 2007, 10:54

Ok.

Das leuchtet ja ein.

Dann fragen wir mal anders 8-)

Was passiert wenn ein Cuprohr montiert ist und die Grünen dich anhalten + das Cuprohr sehen.

ABE erlischt?

Aber so wie ich das gerade sehe, werd ich das wohl so lassen müssen wie es derzeit ist :cry:

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Mittwoch, 28. Februar 2007, 12:08

Hallo!
Ja genau, Deine ABE erlischt!!! Muß jeder selber entscheiden ob er so fährt oder nicht!? Normal merken es die Grünen nicht, denn man müßte unter den Wagen!!!!!
Nur beim TÜV mußt halt wieder umbauen......
MfG
markus

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Mittwoch, 28. Februar 2007, 12:25

-

Wenn man erwischt wird, 50€ oder so...evtl. noch nen Punkt. Daß die ABE erlischt, kann sein, obwohl´s nicht einleuchtet. Ob Pott oder ohne, das ändert ja nix an der Sicherheit des Fahrzeug´s. Naja, typisch deutsch halt...

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Mittwoch, 28. Februar 2007, 12:52

mh......


Na danke euch jedenfalls für die Infos. Ich überleg mir mal was ich mache :)

ABE hat ja nichts direkt mit Sicherheit zu tun. Das bezeichnet ja nur die ERLAUBNIS das Fahrzeug auf den Straßen zu bewegen. Und wenn es halt nicht zugelassene Änderungen gibt, egal wo und wie, hast du erstmal keine erlaubniss das Fahrzeug auf Öffentlichen Straßen zu bewegen.

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vocalix

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Mittwoch, 28. Februar 2007, 13:53

BTW: Eine ABE kann nicht erlöschen, da es eine Allgemeine Betriebs-Erlaubnis ist. Diese wurde dem Hersteller erteilt, und kann durch nichts und niemanden mal eben so gecancelt werden.

Was allerdings erlöschen kann, ist die BE, also die Betriebserlaubnis, die im Rahmen des Zulassungsverfahrens dem einzelnen Fahrzeug erteilt wird!

vgl. §19, Abs.2 StVZO:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.



Gruß
Michael
"Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren."
- Leonardo da Vinci -

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crossshot

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Mittwoch, 28. Februar 2007, 14:00

wie michael geschrieben hat, es gibt 3 Arten bei denen die BE erlischt.

Und es ist nicht 1 Punkt sondern 3 Punkte. Dazu noch 50€ Strafe und 24,XX€ Bearbeitungsgebühr. Wenn man noch in der Probezeit ist, gibts noch ne schöne Nachschulung und soviel ist weiß, krieg der Halter auch 3 Punkte, die aber anderes gewichtet sind. Das gibts A und B Punkte und der Halter kriegt in dem Fall nur die Punte, die weniger ins gewicht Fallen. Wenn es ganz doof läuft, dann noch den Abschlepper, das Gutachten, den Sachverständigen usw.

Gruß chris
Fiat Stilo 1.9 JTDm 16v 150PS/305Nm
Garrett GTB2056V | Downpipe 2,5" | R70 HDP mit R80 Welle | 80mm LMM | 4 Bar Ladedruck-Sensor | 2200 Bar Rail-Sensor | Euro 3 Ansaugbrücke | Dual Friction Kupplung | Darkside Twinpass FMIC | AGT, LLT und Öltemp Display | Lambda Controller | AGR Kühler entfernt | Unterdruckpumpe 2.0 JTDm | Alfa 166 2,4 JTD Kat | Ducato MSD | Eigenbau-ESD | ESP off Schalter | AP Gewindefahrwerk | Domstrebe VA | PU Buchsen schwarz HA | 260km/h Tacho Birba

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Mittwoch, 28. Februar 2007, 14:09

Auf gut Deutsch: Es ist verboten....
Ich würd aber gern mal wissen ob hier im Forum schon jemand damit erwischt worden ist!? Wär mal gut zu wissen....
MfG
markus

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Fozzy

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Mittwoch, 28. Februar 2007, 16:15

Hi, und man braucht auch nicht davon auszugehen, dass sich die Polizei zu schade ist unter das Auto zu sehen. Ich habe schon Verkehrskontrollen gesehen bei denen Sie mit so ca din A4 grossen Spiegeln unter die Fahrzeuge gesehen haben.
Greetz
Fozzy

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