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mangel

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61

Mittwoch, 8. Juni 2016, 05:23

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die bestehende rechtslage kenne ich wohl am besten.

ja der originale msd ist noch drunter.

gruß
mangel

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crossshot

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62

Mittwoch, 8. Juni 2016, 07:41

Wenn du die Gesetzeslage so gut kennst, dann verstehe ich nicht warum du es nicht kapierst, dass ein ESD der nachträglich lauter ist/wird als er es sein darf, einfach nicht zulässig ist. Und es ist dabei völlig egal, ob eine EG-Genehmigung hat. Wenn dir das komplette Innenleben deines ESD wegfault oder er Löcher bekommt, ist das ebenfalls nicht zulässig. Du hast als Halter dafür Sorge zu tragen, dass dein Auto den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

Und wer oder was bist du, um die Rechtslage "am Besten" zu kennen?
Fiat Stilo 1.9 JTDm 16v 150PS/305Nm
Garrett GTB2056V | Downpipe 2,5" | R70 HDP mit R80 Welle | 80mm LMM | 4 Bar Ladedruck-Sensor | 2200 Bar Rail-Sensor | Euro 3 Ansaugbrücke | Dual Friction Kupplung | Darkside Twinpass FMIC | AGT, LLT und Öltemp Display | Lambda Controller | AGR Kühler entfernt | Unterdruckpumpe 2.0 JTDm | Alfa 166 2,4 JTD Kat | Ducato MSD | Eigenbau-ESD | ESP off Schalter | AP Gewindefahrwerk | Domstrebe VA | PU Buchsen schwarz HA | 260km/h Tacho Birba

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mangel

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63

Mittwoch, 8. Juni 2016, 08:41

langsam verliere ich den spaß an diesem forum.

wer lesen kann ist klar im vorteil!

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Woodys

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64

Mittwoch, 8. Juni 2016, 09:57

Ich verstehe nicht warum man das diskutieren muss. ...es ist doch klar geregelt was man darf und was nicht!

mangel

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65

Donnerstag, 9. Juni 2016, 05:28

stimmt, steht ja im gesetzestext.

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