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Mein Stilo: 5 Türer, JTD Dynamic, Moiré schwarz, Leder schwarz, Klimaautomatik, Winterpaket, ConnectNAV+, 215/45 R17, 40/30mm Novitec Federn, Novitec PRII (optimiert ca. 160PS), schwarze Scheiben, Parksensoren (beleuchtet), Airbrush (innen/außen).
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »addy75« (12. September 2006, 23:28)
Zitat
Habe den Wagen bei einem VW-Händler gekauft, der hat mich schoneinmal
wegen Luft im Kraftstoffsystem zum Fiat Händler geschickt.
Mein Stilo: Leider schon wieder abgegeben!!! *seufz*
Zitat
Original von Hajö
Das ist schwer zu sagen!
Normal steht genau in den Garantie-Unterlagen drin, was abgedeckt ist. Und soweit ich weiss, musst Du das nicht bei dem Händler machen lassen, wo Du den Wagen gekauft hast...
Zitat
Original von addy75
Die Garantie (genau gesehen: die Gewährleistung, mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten) auf dein Gebrauchten hast du beim Händler...
Die GW-Garantie, die du EXTRA bekommst bzw. abschließt ist nicht Händlergebunden.
Aber auch da muss man aufpassen und Rücksprache mit der Versicherung halten
Mein Stilo: Leider schon wieder abgegeben!!! *seufz*
Zitat
Original von Svenson
merkwürdigerweise ist die Motorstörung nicht mehr da, also die Kontrolllampe leuchtet net und im Display steht auch nix mehr.
Naja hab Montag aber nen Termin, den ich wahrnehemen werde, werde das dann mit denen klären wer die Kosten übernimmt, aber da ich in erster Linie auf die Gewährleistung hoffe, denke ich schon, dass mein Händler, der mich ja zum Fiat-Händler geschickt hat, die Kosten übernimmt.
Ich will ja nicht jeden Monat 30 € für die Auslesung des Fehlerspeichers zahlen.
Zitat
Original von addy75
@ mausi
Die Garantie auf dein Gebrauchten hast du beim Händler...
Die GW-Garantie, die du EXTRA bekommst bzw. abschließt ist nicht Händlergebunden.
Aber auch da muss man aufpassen und Rücksprache mit der Versicherung halten
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »mausi« (15. September 2006, 16:50)
Zitat
Original von mausi
Zitat
Original von addy75
@ mausi
Die Garantie auf dein Gebrauchten hast du beim Händler...
Die GW-Garantie, die du EXTRA bekommst bzw. abschließt ist nicht Händlergebunden.
Aber auch da muss man aufpassen und Rücksprache mit der Versicherung halten
na wenn du meinst...
1. du bekommst 1 Jahr GW-Garantie und keine Gewährleistung
(genauso bei Neuwägen bekommste auch 2 Jahre Gewährleistung und evtl. 1 Jahr
garantie)
2. er hat nirgends geschrieben, dass er dafür ne EXTRA Versicherung abgeschlossen
hat... -> es tritt dann auch nur die GW-Garantie in Anspruch (und diese GW-Garantie
die dir der Händler 1 Jahr geben MUSS ist Händlergebunden) und sonst nix
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Berko« (15. September 2006, 17:10)
Mein Stilo: Leider schon wieder abgegeben!!! *seufz*
Zitat
Original von mausi
Zitat
Original von addy75
@ mausi
Die Garantie auf dein Gebrauchten hast du beim Händler...
Die GW-Garantie, die du EXTRA bekommst bzw. abschließt ist nicht Händlergebunden.
Aber auch da muss man aufpassen und Rücksprache mit der Versicherung halten
na wenn du meinst...
Meine Quelle: ADAC
Die Sachmängelhaftung ist ein gesetzliches Recht
Es besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Käufer, eine solche Gebrauchtwagengarantie zu erwerben. Sie haben als Käufer beim Gebrauchtwagenkauf ein gesetzliches Recht auf kostenlose Nachbesserung aufgrund der Sachmängelhaftung – auch ohne Gebrauchtwagengarantie. Für dieses gesetzliche Recht müssen Sie nicht bezahlen! Die Gebrauchtwagengarantie ist lediglich als zusätzliche Absicherung zu verstehen, die aber nicht zwingend erforderlich ist. Viele Gebrauchtwagenhändler verweigern jedoch den Vertragsschluss, wenn der Käufer den Erwerb einer kostenpflichtigen Gebrauchtwagengarantie ablehnt. Diese Vorgehensweise ist zulässig im Hinblick auf die in Deutschland geltende Vertragsabschlussfreiheit, wonach es jedem frei gestellt bleibt, ob und mit wem er einen Vertrag schließt.
1. man bekommt zu jedem GW 1 Jahr kostenlos Sachmängelhaftung (Gewährleistung)
dazu! Und diese Gewährleistung kannst du nur bei dem Händler geltend machen, wo
du dein Fahrzeug gekauft hast
-> im Falle eines Falles, könntest du deine Gewährleistung also nur bei deinem
VW-Händler geltend machen
Mein Stilo: Leider schon wieder abgegeben!!! *seufz*
Mein Stilo: Leider schon wieder abgegeben!!! *seufz*
Zitat
Original von Svenson
da es schon das zweite mal war, dass der Fehler ausgelesen wurde, könnte ich doch im Rahmen der Gewährleistung die 52 € von meinem Händler verlangen, oder nicht???
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Berko« (18. September 2006, 15:01)
Mein Stilo: Leider schon wieder abgegeben!!! *seufz*
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