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Italo-Welt

Svenson

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Dienstag, 12. September 2006, 22:37

Gebrauchtwagengarantie + Motorstörung

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Hi, habe seit 2 Monaten nen Stilo 1,6.
Habe damals beim Kauf auch eine 1000-tägige GW-Garantie erhalten.
Seit heute zeigt der Wagen unmittelbar nach dem Start Motorstörung an.
Habe den Wagen bei einem VW-Händler gekauft, der hat mich schoneinmal
wegen Luft im Kraftstoffsystem zum Fiat Händler geschickt.
Das wird er sicher auch dieses mal machen, wer muss die Kosten dann tragen?
Umfasst sowas auch die GW-Garantie, also wenn ich auf Anweisung des VW-Händlers
zu Fiat fahre.
Habe leider nichts darüber in der GW-Garantie gefunden.

Hajö

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Dienstag, 12. September 2006, 23:15

Das ist schwer zu sagen!

Normal steht genau in den Garantie-Unterlagen drin, was abgedeckt ist. Und soweit ich weiss, musst Du das nicht bei dem Händler machen lassen, wo Du den Wagen gekauft hast...

Würde sicherheitshalber nochmal nachlesen, ob sowas abgedeckt ist (Sachverhalt ansich) und dann mal bei der Versicherungsgesellschaft anrufen, wenn es unklar ist, bzw. ganz direkt mit der Fiat Werke sprechen. Die können bei sowas da auch anfragen und ggf. sogar direkt mit denen abrechnen... ;)

Drück die Daumen, dass es da keine Probleme gibt!

Gruß
Hajö :)

Mein Stilo: 5 Türer, JTD Dynamic, Moiré schwarz, Leder schwarz, Klimaautomatik, Winterpaket, ConnectNAV+, 215/45 R17, 40/30mm Novitec Federn, Novitec PRII (optimiert ca. 160PS), schwarze Scheiben, Parksensoren (beleuchtet), Airbrush (innen/außen).


addy75

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Dienstag, 12. September 2006, 23:26

Du musst da ganz genau schauen. Am besten vorher mal anrufen.

Ich muss bei meiner GWG vorher anrufen, dann Kostenvoranschlag erstellen lassen, dann zur Versicherung faxen, Freigabe abwarten und dann das reparieren lassen, was freigegeben ist. Den Rest muss man selbst zahlen !

WICHTIG !!!

In den ersten 6 Monaten MUSS der Händler ALLES zahlen EGAL was es ist, AUßER Verschleißteile oder Teile die dem Verschleiß unterliegen und zum Alter des KFZ passen.
Also z.B. Kupplung bei 100.000 wirst du Probleme haben das durchzusetzen.

Also ab zum VW - Händler, das mit dem abklären und nicht auf die GWG abschieben lassen. Viele GWG haben ein max. Summe, die sie bezahlen => bei mir 3500,-. Geht was kaputt und du machst es über die Versicherung geht der Betrag runter, den die Versicherung noch zahlt, ich MUSS ich die Fehlersuche immer SELBER zahlen.

BSP: Airbagfehler => Was ist kaputt ? Examiner dran = kostet mich gleich mal 35,-. Die Teile würde die Versicherung zahlen. Im ersten Monat den Händler dazu "gezwungen" zu zahlen => keine Kosten

BSP 2: Klima geht nicht mehr => Suche nach dem Grund, Klimagas nachfüllen => alles meine Kosten => Händler bescheit gesagt => KEINE Kosten, sonst alles meine Sache, da Fehlersuche und Betriebsmittel nicht in der Versicherung drin sind!


Meine Meinung =>
Versicherung kontaktieren und GENAU informieren, wie das bei dir ist !
Normal zum Händler gehen, bescheid sagen, hören was er sagt, dann schauen.
Wenn die Versicherung so mistig ist, wie bei mir => Händler in regress nehmen, notfalls auf die Gesetzeslage aufmerksam machen. Viele wissen es nicht, andere wollen es nicht wissen =>

Die Gebrauchtwagengarantie ersetzt NICHT die gesetzliche Gewährleistung sondern tritt neben diese.
Die ersten 6 Monate geht man davon aus, dass der Fehler schon bei Verkauf bestand, danach 6 bzw. 18 Monate ( also insgesamt 1 Jahr beim Gebrauchten, 2 Jahre bei Neuwagen) der Käufer beweisen, dass der Fehler bestand.

Such mal bei Google was dazu steht... " Gebrauchtwagengarantie...."

Wünsche dir mehr Erfolg und Ruhe als bei mir :wink:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »addy75« (12. September 2006, 23:28)


5Vision

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Dienstag, 12. September 2006, 23:39

RE: Gebrauchtwagengarantie + Motorstörung

Zitat

Habe den Wagen bei einem VW-Händler gekauft, der hat mich schoneinmal
wegen Luft im Kraftstoffsystem zum Fiat Händler geschickt.


Ist der Typ Panne oder so... eine Motorstörung kann er doch mit einem Standard ISO KWP2000 Gerät aus dem Fehler-Speicher auslesen und der Sache auf dem Grund gehen... und das Auto auch dementsprechend in Stand setzen... Also ich würde mir stark überlegen, ob der Wagen auch für den Verkauf ordentlich vorbereitet wurde, dass würde ich jetzt bezweifeln, oder war er damit auch bei Fiat um Öl zu wechseln...
Keep Cool!

Berko

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Mittwoch, 13. September 2006, 08:45

Die Anfrage bei der Garantieversicherung kann auch, je nach GW-Garantie, auch die Fiat-WK tätigen. Je nach Garantie-Versicherung hast du bei verschiedenen Laufleistungen einen Eigenanteil an Materialkosten.
Du kannst dich naturlich auch ganz quer stellen und das Fzg bei VW hinstellen und Mangelbeseitigung bestehen. Dann müssen die ja ggf. selbst nach Fiat. Und du musst nicht rumtelefonieren und dich um nichts zu kümmern. Nach 2 Monaten dürften auf dich auf diesem Wege auch keine Kosten aufkommen. Ausser du hast schon die halbe Welt an Strecke seit dem zurückgelegt. :-)
Fährst du zu Fiat und lässt es selbst machen kann (Freigabe vorausgesetzt) nur wirklich die GWG als solche mit ihren Bestanteilen in Anspruchgenommen werden.
(Ausser die VW-WK gibt eine zusätzliche Freigabe an die Fiat-WK)
Weil letztendlich müsste diese die Rep übernehemen (zumind. finanziel)

Mein Stilo: Leider schon wieder abgegeben!!! *seufz*


Svenson

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Mittwoch, 13. September 2006, 16:41

Alles klar, besten Dank erstmal.

Hab heute beim Händler angerufen, der sagte mir wie erwartet, dass ich direkt zu Fiat fahren soll. Wenn was ist, muss ich wiederum meinen Händler kontaktieren damit die eine Freigabe zur Reperatur erteilen.
Mist, warum wusste ich das net vorher, hab die Auslesung des Fehler (Luft im Kraftstoffstystem) selbst bezahlt (naja waren "nur" 27 €). Eiegntlich ist der Meister nur
ne Runde gefahren und dann war alles wieder super, naja und Fehler halt gelöscht.
Heute hatte der Fiat Händler keine Zeit und ich hab erst für Montag nen Termin.
Hätte Auto auch da lassen können, aber da ich es benötige und es noch super fährt, bin ich damit wieder los. Wenn es was gefährliches wäre, würde mich der Fiat Mann ja auch net mehr fahren lassen.... hoffe oder denke ich zumindest.
Naja abwarten, einerseits ätzend wegen der ganzen Fahrerei, aber solange da keine gravierenden Kosten auf mich zukommen, bin ich schonmal etwas ruhiger.

mausi

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Mittwoch, 13. September 2006, 17:10

Zitat

Original von Hajö
Das ist schwer zu sagen!

Normal steht genau in den Garantie-Unterlagen drin, was abgedeckt ist. Und soweit ich weiss, musst Du das nicht bei dem Händler machen lassen, wo Du den Wagen gekauft hast...



FALSCH!!

Gw-Garantie hast du bei dem Händler, wo du dein Fahrzeug gekauft hast, außer er gibt dir eine allgemeine Händlergarantie, was aber normal "fast" niemand machen wird

addy75

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Mittwoch, 13. September 2006, 19:04

@ mausi

Die Garantie auf dein Gebrauchten hast du beim Händler...

Die GW-Garantie, die du EXTRA bekommst bzw. abschließt ist nicht Händlergebunden.
Aber auch da muss man aufpassen und Rücksprache mit der Versicherung halten :roll:

Svenson

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Freitag, 15. September 2006, 10:25

merkwürdigerweise ist die Motorstörung nicht mehr da, also die Kontrolllampe leuchtet net und im Display steht auch nix mehr.
Naja hab Montag aber nen Termin, den ich wahrnehemen werde, werde das dann mit denen klären wer die Kosten übernimmt, aber da ich in erster Linie auf die Gewährleistung hoffe, denke ich schon, dass mein Händler, der mich ja zum Fiat-Händler geschickt hat, die Kosten übernimmt.
Ich will ja nicht jeden Monat 30 € für die Auslesung des Fehlerspeichers zahlen.

Berko

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10

Freitag, 15. September 2006, 10:37

Zitat

Original von addy75

Die Garantie (genau gesehen: die Gewährleistung, mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten) auf dein Gebrauchten hast du beim Händler...

Die GW-Garantie, die du EXTRA bekommst bzw. abschließt ist nicht Händlergebunden.
Aber auch da muss man aufpassen und Rücksprache mit der Versicherung halten :roll:

Mein Stilo: Leider schon wieder abgegeben!!! *seufz*


addy75

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Freitag, 15. September 2006, 15:06

Zitat

Original von Svenson
merkwürdigerweise ist die Motorstörung nicht mehr da, also die Kontrolllampe leuchtet net und im Display steht auch nix mehr.
Naja hab Montag aber nen Termin, den ich wahrnehemen werde, werde das dann mit denen klären wer die Kosten übernimmt, aber da ich in erster Linie auf die Gewährleistung hoffe, denke ich schon, dass mein Händler, der mich ja zum Fiat-Händler geschickt hat, die Kosten übernimmt.
Ich will ja nicht jeden Monat 30 € für die Auslesung des Fehlerspeichers zahlen.


Dann pass nur auf, dass die nicht immer den Fehler löschen und dann "irgendwann" wenn's an richig nachschauen geht sagen : " Hä, da ist doch gar kein Fehler". Passiert beim div. Ford Modeo Firmenwagen :roll:

mausi

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12

Freitag, 15. September 2006, 16:44

Zitat

Original von addy75
@ mausi

Die Garantie auf dein Gebrauchten hast du beim Händler...

Die GW-Garantie, die du EXTRA bekommst bzw. abschließt ist nicht Händlergebunden.
Aber auch da muss man aufpassen und Rücksprache mit der Versicherung halten :roll:


na wenn du meinst... :evil:


Meine Quelle: ADAC

Die Sachmängelhaftung ist ein gesetzliches Recht

Es besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Käufer, eine solche Gebrauchtwagengarantie zu erwerben. Sie haben als Käufer beim Gebrauchtwagenkauf ein gesetzliches Recht auf kostenlose Nachbesserung aufgrund der Sachmängelhaftung – auch ohne Gebrauchtwagengarantie. Für dieses gesetzliche Recht müssen Sie nicht bezahlen! Die Gebrauchtwagengarantie ist lediglich als zusätzliche Absicherung zu verstehen, die aber nicht zwingend erforderlich ist. Viele Gebrauchtwagenhändler verweigern jedoch den Vertragsschluss, wenn der Käufer den Erwerb einer kostenpflichtigen Gebrauchtwagengarantie ablehnt. Diese Vorgehensweise ist zulässig im Hinblick auf die in Deutschland geltende Vertragsabschlussfreiheit, wonach es jedem frei gestellt bleibt, ob und mit wem er einen Vertrag schließt.

1. man bekommt zu jedem GW 1 Jahr kostenlos Sachmängelhaftung (Gewährleistung)
dazu! Und diese Gewährleistung kannst du nur bei dem Händler geltend machen, wo
du dein Fahrzeug gekauft hast

2. es steht ja nix, dass er ne EXTRA Gebrauchtwagengarantie bei ner Versicherung
abgeschlossen hat

-> im Falle eines Falles, könntest du deine Gewährleistung also nur bei deinem
VW-Händler geltend machen

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »mausi« (15. September 2006, 16:50)


Berko

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Freitag, 15. September 2006, 16:57

Zitat

Original von mausi

Zitat

Original von addy75
@ mausi

Die Garantie auf dein Gebrauchten hast du beim Händler...

Die GW-Garantie, die du EXTRA bekommst bzw. abschließt ist nicht Händlergebunden.
Aber auch da muss man aufpassen und Rücksprache mit der Versicherung halten :roll:


na wenn du meinst... :evil:

1. du bekommst 1 Jahr GW-Garantie und keine Gewährleistung
(genauso bei Neuwägen bekommste auch 2 Jahre Gewährleistung und evtl. 1 Jahr
garantie)

2. er hat nirgends geschrieben, dass er dafür ne EXTRA Versicherung abgeschlossen
hat... -> es tritt dann auch nur die GW-Garantie in Anspruch (und diese GW-Garantie
die dir der Händler 1 Jahr geben MUSS ist Händlergebunden) und sonst nix


Neuwagen: Grundsätzlich 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung;Aber je nach Hersteller sogar 2 Jahre bis 5 Jahre Garantie auf freiwilliger Basis. (na ja bis jetzt machen fast alle noch die Garantie,- zum Glück!! :-) )

Gebrauchtwagen: Mind. 1 Jahr Gewährleistung (gesetzlich geregelt); auch hier wird 1 Jahr Garantie(oder 2,3), wenn auch keine Vollgarantie, angeboten.

Aber Garantie und Gewährleistung sind zwei verschiedene Paar Schuhe

Und BITTE ; BITTE ; BITTE nicht sofort wieder BÖSE werden ......

Versprochen????????????

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Berko« (15. September 2006, 17:10)

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Freitag, 15. September 2006, 17:14

Zitat

Original von mausi

Zitat

Original von addy75
@ mausi

Die Garantie auf dein Gebrauchten hast du beim Händler...

Die GW-Garantie, die du EXTRA bekommst bzw. abschließt ist nicht Händlergebunden.
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Meine Quelle: ADAC

Die Sachmängelhaftung ist ein gesetzliches Recht

Es besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Käufer, eine solche Gebrauchtwagengarantie zu erwerben. Sie haben als Käufer beim Gebrauchtwagenkauf ein gesetzliches Recht auf kostenlose Nachbesserung aufgrund der Sachmängelhaftung – auch ohne Gebrauchtwagengarantie. Für dieses gesetzliche Recht müssen Sie nicht bezahlen! Die Gebrauchtwagengarantie ist lediglich als zusätzliche Absicherung zu verstehen, die aber nicht zwingend erforderlich ist. Viele Gebrauchtwagenhändler verweigern jedoch den Vertragsschluss, wenn der Käufer den Erwerb einer kostenpflichtigen Gebrauchtwagengarantie ablehnt. Diese Vorgehensweise ist zulässig im Hinblick auf die in Deutschland geltende Vertragsabschlussfreiheit, wonach es jedem frei gestellt bleibt, ob und mit wem er einen Vertrag schließt.

1. man bekommt zu jedem GW 1 Jahr kostenlos Sachmängelhaftung (Gewährleistung)
dazu! Und diese Gewährleistung kannst du nur bei dem Händler geltend machen, wo
du dein Fahrzeug gekauft hast



-> im Falle eines Falles, könntest du deine Gewährleistung also nur bei deinem
VW-Händler geltend machen




:023:



Herr Moderator bitte meinen vorherigen Beitrag löschen, da jetzt nicht mehr notwendig!!! Danke!!

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Freitag, 15. September 2006, 17:36

*g* genau dass hab ich geschrieben...

habs ned umsonst 3 Jahre in der Schule lernen müssen / dürfen / sollen

Berko

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Freitag, 15. September 2006, 17:38

:Banane35:

Schönes Wochenende !!!!

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Svenson

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Montag, 18. September 2006, 14:53

War jetzt grad da, haben den Fehler ausgelesen und gelöscht, mehr konnten Sie nicht machen. Der Fehler war aber letztmalig am Freitag da, dannach nicht mehr...
na mal schauen. Kostet aber immer knapp 26 € die ich zahlen musste (Fiat sagte, das können die nicht mit meinem Händler verrechnen), da es schon das zweite mal war, dass der Fehler ausgelesen wurde, könnte ich doch im Rahmen der Gewährleistung die 52 € von meinem Händler verlangen, oder nicht??? Denn wenn die die Fehler hätten auslesen können, müssten die es ja auch bezahlen, da ja während der Gewährleistung ein fehlerfreies Produkt vorhanden sein muss, oder sehe ich das falsch???

Berko

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Montag, 18. September 2006, 15:01

Zitat

Original von Svenson
da es schon das zweite mal war, dass der Fehler ausgelesen wurde, könnte ich doch im Rahmen der Gewährleistung die 52 € von meinem Händler verlangen, oder nicht???


Da wirst du wahrscheinlich auf Widerstand stoßen.
Die sind in keiner Weise zur Kostenerstattung verpflichtet, -sondern nur zur Nachbesserung !!!
Deshalb wie gesagt,- der eigenen Brieftasche zu Liebe immer direkt zum verkaufenden Händler!!!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Berko« (18. September 2006, 15:01)

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Svenson

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19

Montag, 18. September 2006, 15:12

Naja die hatte ich ja angerufen, und die sagten mir, dass ich direkt zum Fiat Händler soll, weil die den Fehlerspeicher nicht auslesen können!!! War also schon auf Anweisung des des Händlers...

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