bei der garantie kommt es immer drauf an, was du mit deinem händler ausgemacht hast, weil garantie eine ausschließlich freiwillige kulanzleistung seinerseits ist...
ansonsten gelten die gesetzlichen bestimmungen im BGB für die gewährleistung... sprich: zwei jahre gewährleistung, nach einem halben jahr liegt aber die beweislast bei dir, nicht mehr bei ihm, wodurch es dir in den meisten fällen unmöglich wird, nachzuweisen, dass das teil beim kauf schon einen fehler aufgewiesen hat...
ich hoffe, ich konnte dir helfen
Atomkraft? .... JA BITTE! :003:
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Euer Felix
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kaugummimann« (12. Februar 2010, 21:21)