Original von Asphalt
jetzt die Frage: Darf ich das überhaupt und gibt es bei meiner Aktion irgendwas großes/wichtiges zu beachten?
nein darfst du nicht. du weist schon wie ne nebelschlussleuchte blendet?!
is eine veränderung der lichttechnischen anlage, die darfst net verändern, sprich umbauen, da kannst in teufelsküche geraten...
Original von Mephistilo
Es sei denn, die Änderung wird vom TÜV eingetragen.
mit sicherheit nicht, außer du hast n "lichtgutachten" und des kost mal ne kleine stange geld...